AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der BIOMEDICA Medizinprodukte GmbH (Im Folgenden „Biomedica“ genannt)
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und den Kunden, für unsere sämtlichen Leistungen und Lieferungen. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Entgegenstehenden oder abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur Vertragsinhalt, wenn Biomedica im Einzelfall schriftlich zustimmt.
1.3. Die Rechte des Kunden aus dem Geschäftsverkehr mit Biomedica sind nicht auf andere natürliche oder juristische Personen übertragbar.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Preise und Lieferungen verstehen sich bei Inlandsverkäufen ab Werk (EXW Incoterms 2010). Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Bei einem Bestellwert ab € 600,00 netto übernehmen wir die Transportkosten, bei niedrigeren Bestellwerte verrechnen wir pauschal pro Standardlieferung € 25,00 innerhalb Österreichs und € 31,00 nach Deutschland. Bei Transport von Trockeneis bzw. Gefahrengut wird zusätzlich eine Pauschale von jeweils € 45,00 in Rechnung gestellt. Sollten unvorhergesehene Extrakosten entstehen, werden diese ebenso verrechnet. Die Versandart wird von uns unter Ausschluss jeglicher Haftung festgelegt. Mehrkosten aufgrund von vom Käufer verlangten Expresslieferungen gehen zu dessen Lasten. Für Teilrechnungen gelten die im Gesamtvertrag festgelegten Bestimmungen.
2.2. Die Zahlung hat, wenn nichts anderes vereinbart wurde, prompt netto Kassa zu erfolgen.
2.3. Ist der Kunde im Verzug, werden alle noch offenen Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig und der Kunde ist verpflichtet, Verzugszinsen im Sinne des UGB und Zahlungs- verzug Gesetzes zu bezahlen.
2.4. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt und die dort angegebene Zahlungsfrist eingehalten wird.
2.5. Gegenüber unseren Forderungen sind Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.
3. Lieferung, Lieferzeit, Rücksendungen
3.1. Feste Lieferzeiten bestehen nicht. Sie werden nach sorgfältiger Abstimmung genannt, sind aber nicht rechtlich bindend. Wir haften nicht für Verzögerungen, die durch unvorhergesehene Vorgänge bei Produktion, Beförderung oder Belieferung durch unsere Lieferanten sowie durch höhere Gewalt eintreten. Derartige Umstände berechtigen uns einseitig vom Vertrag zurückzutreten.
3.2. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Kunde sofort nach Empfang der Ware bei Biomedica und dem Transportunternehmen vorzubringen.
3.3. Rücksendungen dürfen in jedem Falle nur nach Absprache mit Biomedica und in ordnungsgemäßer Verpackung vorgenommen werden. Stellt der Auftraggeber kein taugliches Verpackungsmaterial zur Verfügung, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Auftraggebers ausreichend zu verpacken.
3.4. Wird rückgesendete Ware durch den Kunden verschlechtert, ist der Kunde zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.
3.5. Bei Retournierung eines Gerätes ohne vorhergehende ordnungsgemäße Dekontaminierung nach Herstellervorschrift oder anderen entsprechenden Vorgaben, wird eine Risiko- und Dekontaminationspauschale von € 150,00 netto in Rechnung gestellt.
4. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz
4.1. Unvollständige, unrichtige oder mangelhafte Lieferungen sind unverzüglich nach Ablieferung schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind sofort nach deren Feststellung ebenfalls schriftlich zu reklamieren.
4.2. Soweit von Biomedica gelieferte Produkte mit Mängeln behaftet sind, wird Biomedica gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach eigener Wahl nachbessern oder eine Ersatzlieferung vornehmen. 4.3. Die Gewährleistungspflicht für Biomedica besteht nur bei fristgerecht erhobener Mangelrüge. Der Kunde hat Biomedica eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Bei Verweigerung dieser, ist Biomedica von der Gewährleistungs- pflicht befreit.
4.4. Bei unsachgemäßer Instandsetzung durch den Kunden oder eines Dritten wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
4.5. Es kommt zu keiner Haftung der Biomedica bei: natürlicher Abnützung, fehler- hafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel und übermäßiger Beanspruchung.
4.6. Biomedica haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Biomedica, den gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder Erfüllungshilfen verursacht wurden.
4.7. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Radioaktive Stoffe
5.1. Die Abgabe von radioaktiven Stoffen unterliegt besonderen gesetzlichen Bestimmungen und ist an das Vorhandensein einer Umgangsbewilligung beim Kunden gebunden.
5.2. Der Kunde erklärt verbindlich, in dem Besitze einer zum Bezug von radioaktiven Stoffen berechtigenden Bewilligung zu sein.
5.3. Die Bewilligung ist Biomedica über Verlangen vorzuweisen.
6. Bonitätsprüfung / Unsicherheitseinrede
6.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Biomedica Auskünfte über die Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit bei den Gläubigerschutzverbänden einholen kann.
6.2. Es darf jederzeit die Unsicherheitseinrede erhoben werden, wenn objektive Voraussetzungen vorliegen, dass es zu einem Insolvenzverfahren kommt. Biomedica ist in diesem Fall berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von Biomedica. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen.
7.2. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen von Dritten hat der Kunde Biomedica unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8. Vertraulichkeit / Datenschutz
Sämtliche Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder auf Grund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, müssen von den Vertragsparteien geheim gehalten werden und dürfen - soweit zur Erreichung des Vertragsziels nicht geboten - weder aufgezeichnet, noch verwertet werden. Die erhobenen Daten werden ausschließlich soweit verwertet und genutzt, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
9. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Sonstiges
9.1. Erfüllungsort ist Wien - anzuwenden ist Österreichisches Recht.
Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Anwendung des UN-Kaufrechts.
9.2. Für alle möglichen Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht Wiens.
Wien, 1. Jänner 2024